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   VGH Bayern, 10.12.2020 - 15 C 20.2283   

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https://dejure.org/2020,45040
VGH Bayern, 10.12.2020 - 15 C 20.2283 (https://dejure.org/2020,45040)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2020 - 15 C 20.2283 (https://dejure.org/2020,45040)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 15 C 20.2283 (https://dejure.org/2020,45040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 162 Abs. 1, § 164; BayVwVfG Art. 29; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Zur Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten eines Prozessvertreters

  • rewis.io

    Zur Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten eines Prozessvertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 22.03.1996 - 23 C 96.463
    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 15 C 20.2283
    Grundsätzlich erstattungsfähig sind Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung oder zur Information des Prozessbevollmächtigten in jeder Instanz (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.1996 - 23 C 96.463 - BayVBl 1997, 604 m.w.N.).

    Zur Vermeidung der beiden weiteren langen Anfahrten von seinem Wohnort nach D. und P. hätte es daher ihm oblegen, auf eine Versendung der Akten an das seinem Wohnsitz nächstgelegene Gericht, eine andere Behörde oder ab Januar 2014 an seinen Kanzleisitz hinzuwirken (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.1996 - 23 C 96.463 a.a.O.) und dort die Akten einzusehen.

  • OLG Braunschweig, 26.05.2015 - 3 U 31/14
    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 15 C 20.2283
    Mit einem angemessenen Sicherheitszuschlag von 20 Minuten zur Regelfahrzeit von ca. 2:25 Stunden (vgl. zum Ansatz einer Reisezeit von ca. 3:00 Stunden für eine Fahrt über 289 km OLG Braunschweig, B.v. 26.5.2015 - 3 U 31/14 - juris Rn. 5) und einer kurzen Pause von 15 Minuten erscheint es im vorliegenden Fall möglich, bei einer Abfahrt um 6:00 Uhr das Ziel rechtzeitig zu erreichen, denn es war am Zielort weder eine Parkplatzsuche noch das Aufsuchen eines Sitzungssaals erforderlich, sondern es konnte am Ort des Augenscheins auf dem Parkplatz des umstrittenen Verbrauchermarkts geparkt werden.
  • BVerwG, 02.03.2020 - Gr. Sen. 1.19

    Anteilige Zuordnung der im Eil- und Hauptsacheverfahren angefallenen Kosten für

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 15 C 20.2283
    Es ist deswegen ohne Belang, ob sich diese im Nachhinein als erforderlich oder unnötig herausstellen (vgl. BVerwG, B.v. 2.3.2020 - GrSen 1.19 - UPR 2020, 247 = juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.2020 - 9 KSt 3.20

    Kosten für private Sachverständigengutachten im Eilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 15 C 20.2283
    Der vom Kläger genannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Januar 1981 (Az. 14 B 1244/80 - juris), die die Kosten eines Privatgutachtens betraf, kann angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 3.2.2020 a.a.O.; B.v. 29.9.2020 - 9 KSt 3.20 - juris) nicht gefolgt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1981 - 14 B 1244/80
    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2020 - 15 C 20.2283
    Der vom Kläger genannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Januar 1981 (Az. 14 B 1244/80 - juris), die die Kosten eines Privatgutachtens betraf, kann angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 3.2.2020 a.a.O.; B.v. 29.9.2020 - 9 KSt 3.20 - juris) nicht gefolgt werden.
  • VG Hamburg, 24.01.2023 - 20 K 5822/19

    Zur Erstattung von doppelt aufgewendeten Hotelkosten als Reisekosten

    Die Notwendigkeit der Reisekosten ist dabei ex ante zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.2020, GrSen 1/19, juris Rn. 15; VGH München, Beschl. v. 10.12.2020, 15 C 20.2283, juris Rn. 10, beide zu Reisekosten als notwendige Aufwendungen im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO; BGH, Beschl. v. 5.7.2022, VIII ZB 33/21, juris Rn. 12 zu § 91 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO); VG Halle Beschl. v. 18.11.2020, 11 A 7/19, BeckRS 2021, 12789 Rn. 28 zu Reisekosten eines Personalrats; Kallerhoff/Keller, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2022, § 80 Rn. 60 m.w.N. zur Kostenerstattung nach § 80 des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes).

    Es ist deswegen ohne Belang, ob sich diese im Nachhinein als unnötig herausstellen (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2020, GrSen 1/19, juris Rn. 15; VGH München, Beschl. v. 10.12.2020, 15 C 20.2283, juris Rn. 10, beide zu Reisekosten als notwendige Aufwendungen im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO).

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